Allgemeine Hinweise & Einreisebestimmungen
Für eine reibungslose Einreise in die Länder während Ihrer Kreuzfahrt, bitten wir Sie, die folgenden wichtigen Informationen und Bestimmungen strikt zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Reisebeginn über eventuelle tagesaktuelle Veränderungen der Einreisebestimmungen sowie Impfempfehlungen (z. B. unter www.auswaertiges-amt.de und www.rki.de) zu informieren.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Gast eigenständig dafür verantwortlich sind, die richtigen und gültigen Ausweispapiere bei sich zu tragen. Bei Nichteinhalten der Einreisebestimmungen kann TUI Cruises die Beförderung verweigern. Eine Erstattung des Reisepreises steht Ihnen in diesem Fall nicht zu.
Die hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf Schweizer, deutsche und österreichische Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft, Erstwohnsitz im Ausland oder vorläufig ausgestellte Reisedokumente) und gelten unabhängig davon, ob Sie an Bord bleiben oder in den Häfen an Land gehen.
Für weitere Nationalitäten klären wir mit verschiedenen Dienstleistern die Möglichkeiten und bemühen uns um Lösungswege. Bis dahin bitten wir Gäste anderer Nationalität sich über die jeweiligen Visa- und Einreisebestimmungen bei ihrem zuständigen Konsulat zu informieren.
Sollten Visa zur Einreise in einzelne Länder notwendig sein, empfehlen wir Gästen mit Wohnsitz in Deutschland den Service der Visumsagentur SERVISUM unter www.servisum.de oder +49 30 340 00 60.
Sofern Sie vor oder nach der Kreuzfahrt einen Aufenthalt im Zielgebiet planen, informieren Sie sich bitte über die ggf. abweichenden Bestimmungen.
Grundsätzlich ist für Schweizer, deutsche und österreichische Staatsbürger ein Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist, vorgeschrieben.
Auf allen Reisen, die ihre Anlaufhäfen ausschließlich innerhalb der EU, in Norwegen, Island, Montenegro und der Türkei haben (österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Türkei einen Reisepass), ist ein Personalausweis bzw. eine Identitätskarte (Schweiz), der / die noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig ist, ausreichend. Dennoch weisen wir darauf hin, dass alle Gäste grundsätzlich mit einem gültigen Reisepass reisen sollten, da es während der Reise zu unvorhergesehenen Zwischenstopps in einem Nicht-EU-Land, beispielsweise durch medizinische Notfälle oder durch andere unvorhersehbare Ereignisse, kommen kann.
TUI Cruises kann für Auskünfte von Botschaften, Konsulaten, durch SERVISUM oder von fremden Internetseiten keine Gewähr übernehmen.
Wir empfehlen, stets eine Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises mit sich zu führen. Ihr Reisepass sollte wenigstens über eine freie Doppelseite verfügen.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass alle Reisenden, also auch Kleinkinder, im Besitz eines eigenen Ausweisdokuments mit entsprechender Gültigkeit sein müssen.
Sofern Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, kann es bei der Einreise in einige Länder zu Schwierigkeiten kommen.
Infolge internationaler Einreisebestimmungen ist es weiterhin zwingend erforderlich, eine Geschlechtsangabe in den Kategorien „weiblich“ oder „männlich“ vorzunehmen. Die Angabe eines dritten Geschlechtes („divers“ oder anderslautend) wird aktuell in der Mehrzahl unserer Reisedestinationen noch nicht anerkannt. Soweit Ihr für die Reise genutztes Ausweispapier eine Geschlechtsangabe enthält, muss sich diese zwingend mit dem in der Anmeldung angegebenen Geschlecht decken. Eine Geschlechtsangabe findet sich beispielsweise im deutschen Reisepass, nicht hingegen im deutschen Personalausweis. Wir bitten um Nachsicht für diese Anforderung. Selbstverständlich behalten wir die Gesetzesentwicklungen weiter im Auge und passen unsere Bestimmungen an, sobald dies im Zuge der Reisedurchführung auch international möglich wird.
Auf einigen Reisen in internationalen Hoheitsgewässern oder Ländern außerhalb des Schengen-Raumes sammeln wir Ihren Reisepass ein, um Visa-, Ein- bzw. Ausreisebestimmungen der jeweiligen Länder zu erfüllen. Weitere Informationen hierzu, auch datenschutzrechtlich, finden Sie unter Einsammeln von Reisepässen.

Weitergehende Informationen
Bitte beachte Sie weitere Hinweise:
Medikamente
Bitte beachten Sie, dass in manchen Ländern die Einfuhr von gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten ist. Bitte informieren Sie sich hierzu unbedingt auf der Homepage des Auswärtigen Amts unter der Rubrik „Reise und Sicherheit“.
Fotografie
Man macht sich beim Fotografieren / Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl- / Erdgasanlagen
Hinweis für Minderjährige
Minderjährige Gäste dürfen nur in Begleitung einer verantwortlichen volljährigen Person mit an Bord reisen. Wir empfehlen eine schriftliche Einverständniserklärung, in der eine verantwortliche volljährige Begleitperson benannt wird, sowie zusätzlich eine Kopie des Lichtbildausweises der Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds mit sich zuführen. Eine solche Einverständniserklärung ist unter anderem wichtig für eine etwaige Behandlung im Bordhospital oder an Land.
Wichtig: ohne schriftliche Einverständniserklärung kann es zu Einschränkungen in einigen Ländern kommen, bis hin zur Verweigerung der Einschiffung bzw. des Landganges. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer, verfasst und beglaubigt sein. Ein beispielhaftes Formular haben wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Bei Begleitung durch nur ein Elternteil wird eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils empfohlen.
Bitte finden Sie etwaig benötigte Anleitungen zur Beantragung verschiedener Reisegenehmigungen unter dem jeweiligen Land.
Alle Angaben entsprechen dem Stand von September 2024.
Barbados: Anleitung zum Ausfüllen des Einreiseformulars
Hier finden Sie die Anleitung zum Herunterladen.
Jamaika: Ausfüllhilfe für das digitale Einreise- und Zollformular
Hier finden Sie die Anleitung zum Herunterladen.
Namibia: Ausfüllhilfe für das Visa on Arrival
Hier finden Sie die Ausfüllhilfe für das Visa on Arrival zum Herunterladen.
Punta Cana und Santo Domingo: Anleitung zum Ausfüllen des Ein- und Ausreiseformulars
Hier finden Sie die Anleitung zum Herunterladen.
Singapur: Anleitung zum Ausfüllen der "SG Arrival Card"
Hier finden Sie die Anleitung zum Herunterladen.
Sri Lanka: Anleitung zur Beantragung des Transitvisums
Hier finden Sie die Anleitung zum Herunterladen.
Thailand: Anleitung zum Ausfüllen der "Arrival Card"
Hier finden Sie die Ausfüllhilfe für die "Arrival Card" zum Herunterladen.
USA: Anleitung zur Beantragung der elekt. Reisegenehmigung (ESTA)
Vor Einreise in die USA müssen alle Reisenden eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) erhalten
Vereinigte Arabischen Emirate: Antragsformular Visum
Hier finden Sie das Antragsformular zum Herunterladen.
Vereinigtes Königreich: Ausfüllhilfe für das ETA (Desktop Version)
Hier finden Sie die Ausfüllhilfe für das ETA zum Herunterladen.
Zollbestimmungen
Um eine Zollbeschlagnahmung und schwere Geldstrafen zu vermeiden, informieren wir Sie, dass es strengstens untersagt ist, Souvenirs einzuführen, die aus Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. Ebenso sind der Kauf und die Einfuhr von gefälschten Markenartikeln (Kleidung, Uhren usw.) verboten.
Allgemein gilt: Sie sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Zollvorschriften selber verantwortlich. Weitergehende Informationen finden Gäste aus Deutschland unter www.zoll.de, Gäste aus Österreich unter https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise.html und Gäste aus der Schweiz unter www.ch.ch/de/schweizer-zoll
Beachten Sie ebenfalls: Waffen, Munition, Drogen und explosive/feuergefährliche Gegenstände dürfen sich weder in Ihrem Hand- noch aufgegebenem Gepäck befinden.
Gesundheitshinweise
Zurzeit sind in keinem der von der Mein Schiff Flotte angelaufenen Länder Impfungen zwingend vorgeschrieben. Wir folgen jedoch der Empfehlung des Auswärtigen Amts, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und ggf. zu vervollständigen. So ist insbesondere in südlichen und außereuropäischen Ländern Impfschutz gegen Hepatitis A angeraten. In einigen europäischen Ländern sind Masern aufgetreten, lassen Sie daher den Impfstatus überprüfen und ggf. ergänzen. Als Länder mit Gelbfieber-Endemie-Gebieten (gemäß WHO) auf unseren Routen gelten derzeit: Kolumbien, Panama und Senegal. Entsprechender Impfschutz ist sinnvoll und grundsätzlich empfohlen.
Für weitergehende Impfempfehlungen (insbesondere die Fahrtgebiete Karibik sowie Mittelamerika, Asien und Senegal betreffend) sowie Informationen über Thrombose-, Infektions- und andere Gesundheitsrisiken wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Arzt bzw. informieren Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).
Beim Auftreten von Krankheitssymptomen im Verlauf Ihrer Reise zögern Sie bitte nicht, sich unverzüglich im Bordhospital zu melden. Dies gilt insbesondere bei Magen-Darm-Erkrankungen oder Fieber. Generell trägt regelmäßiges und gründliches Händewaschen zum Schutz aller Personen an Bord bei. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser und achten Sie auch beim Kauf von Getränkeflaschen darauf, dass die Flaschenverschlüsse unversehrt sind. Sie sollten auch vorsichtig sein bei der Auswahl von Restaurants an Land, da die nötigen Hygienemaßnahmen nicht überall eingehalten werden.
Denken Sie in feuchttropischen Regionen bitte an geeigneten Mückenschutz sowie an körperbedeckende (helle) Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
An Bord ist die Sonneneinstrahlung intensiver. Bitte vergessen Sie daher nicht, entsprechenden Sonnenschutz mitzunehmen (Sonnenbrille, Kopfbedeckung, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor).
Bitte führen Sie wichtige Medikamente bei der An- und Abreise immer nur im Handgepäck mit sich. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.