Datenschutzhinweise zum Einsammeln von Reisepässen

Auf Reisen in internationalen Hoheitsgewässern oder Ländern außerhalb des Schengen-Raumes, sammeln wir Ihren Reisepass ein, um Visa-, Ein- bzw. Ausreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu erfüllen. Hierzu möchten wir Sie datenschutzrechtlich informieren.

Wer ist der Verantwortliche und was sind die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten?

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die TUI Cruises GmbH, Heidenkampsweg 58, 20097 Hamburg, Deutschland. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie postalisch unter derselben Adresse oder per E-Mail an datenschutz@tuicruises.com.

Was sind die Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung?

Rechtsgrundlage des Einsammelns Ihres Reisepasses ist die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dem mit Ihnen geschlossenen Reisevertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Reisepässe werden durch unser entsprechend geschultes Bordpersonal eingesammelt, sicher verwahrt und Ihnen nach Ende der Reise wieder ausgehändigt. Zweck ist hierbei, die Visa-, Ein- bzw. Ausreisebestimmungen von Zielhäfen zu erfüllen und hierdurch Ihre Ein- bzw. Ausreise zu ermöglichen.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verwahren Ihren Reisepass sicher bis zum Ende Ihrer Kreuzfahrt. Sollte auf einer Reise die Aufbewahrung ggf. durch uns nicht mehr erforderlich sein, erhalten Sie Ihren Reisepass entsprechend auch frühzeitiger zurück. Wir speichern keine Kopien Ihres Reisepasses

An wen werden meine Daten übermittelt?

Wir zeigen Ihren Reisepass während Ihrer Reise den Hafenbehörden, die für die Ein- und Ausreise zuständig sind vor. Hierbei ist immer geschultes Personal anwesend.

Werden meine Daten in Drittländer (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) übermittelt?

Bei Reisen auf denen das Einsammeln von Reisepässen erforderlich ist, werden die Ausweisdokumente den Hafenbehörden in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zur Bearbeitung vorgelegt.

Ist die Bereitstellung meiner Daten erforderlich?

In einigen Ländern (z.B. Singapur) ist das Einsammeln von Reisepässen behördlich vorgeschrieben. In anderen Ländern ist das Einsammeln der Reisepässe eine Serviceleistung, um Ihnen die Kontrolle so angenehm wie möglich zu machen. Sie brauchen in der Regel nicht persönlich anwesend sein: Daher legen wir Ihren Reisepass den Behörden am frühen Morgen oder spät in der Nacht vor. Da sich behördliche Vorgaben jedoch ändern und wir somit die Durchführung der von Ihnen gebuchten Reise nicht garantieren können, sammeln wir grundsätzlich die Reisepässe unserer Gäste ein. Für Rückfragen wenden Sie sich gern an unser Serviceteam.

Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung inklusive Profiling?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

  • Sie haben das Recht gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die Daten, die wir über Sie verarbeiten zur erhalten.
  • Sie haben das Recht, unrichtige Daten gemäß Art. 16 DSGVO durch uns berichtigen zu lassen.
  • Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten gemäß Art. 17 DSGVO zu verlangen.
  • Sie haben das Recht, die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 18 DSGVO durch uns einzuschränken.
  • Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO.
  • Sie haben das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO, der Verarbeitung von Daten zu widersprechen.
  • Sollten Sie der Ansicht sein, wir verstoßen gegen Datenschutzbestimmungen, haben Sie das Recht, sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.