
Landgang und Ausflüge barrierefrei
Landgang
Liegen die Schiffe der Mein Schiff® Flotte im Hafen, so ist das Schiff über eine Gangway erreichbar. Je nach Liegeplatz, Hafen und Tide kann die Gangway stufenlos oder mit mehr oder weniger steilen Stufen sein. Die örtlichen Gegebenheiten und technischen Einrichtungen im jeweiligen Hafen können unterschiedlich sein. Zusätzlich kann es auch dazu kommen, dass sich während der Liegezeit Veränderungen der Ein- und Ausstiegssituationen ergeben, da sich der Wasserstand ändern kann. Aufzüge oder ähnliche Einrichtungen gibt es in der Regel in den Häfen im Gangway-Bereich nicht.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf die Situationen vor Ort keinen Einfluss haben. Gäste, die wenige Schritte gehen können und nicht dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können das Schiff in jedem Hafen verlassen. Aus Sicherheitsgründen kann der Landgang von Gästen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht immer gewährleistet werden. Vor allem bei steiler oder Stufen-Gangway kann es zu Einschränkungen kommen.
Unsere Mitarbeiter können aus Versicherungsgründen keine Hilfestellung leisten.
In Häfen, wo das Schiff vor Anker liegt und ein Tenderservice vom Schiff zum Land und zurück stattfindet, können wir aus sicherheitstechnischen Gründen keinen Transport für Blinde sowie Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 5% der normalen Sehkraft haben garantieren. Dies ist von der Entscheidung des Kapitäns (u.a. abhängig von der Wetterlage und der Hafensituation) abhängig.
Gäste, die nur zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können den Tenderservice nutzen, sofern sie das Ein- und Aussteigen selbstständig beherrschen. Tenderhäfen sind im Fahrplan mit einem Ankersymbol gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie jedoch, dass auch kurzfristig eine Ankerposition zugewiesen werden kann. Gleichfalls können sich auch Liegeplätze kurzfristig ändern. Hierauf hat TUI Cruises keinen Einfluss.

Wir möchten, dass alle Gäste die von TUI Cruises angebotenen Landausflüge genießen können. Teilweise sind den örtlichen Verantstaltern hierbei dennoch technische Grenzen gesetzt.
In Meine Reisen finden Sie bereits vorab Ausflüge mit dem Schwierigkeitsgrad „Extraleicht“, die besonders für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Diese Ausflüge können Sie im Voraus buchen und sie sind ideal für Gäste, die wenige Schritte gehen können und einen faltbaren Rollstuhl mitnehmen möchten.
Details zu den örtlichen Veranstaltern und deren Bussen erfahren Sie gern vom Landausflugsteam an Bord.
Wichtig zu wissen: Die örtlichen Landausflugsveranstalter können in den meisten Zielgebieten keine Niederflurbusse bereitstellen. Sie sollten in der Lage sein, einige Stufen selbstständig in den Bus ein- und auszusteigen. Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen, z.B. bei steilen Gangways, der Landgang eines Rollstuhlfahrers nicht immer gewährleistet werden kann.
Übersicht über die Häfen mit eingeschränkter Erreichbarkeit
In diesen Häfen kann es zu Landgangsbeschränkungen kommen.
Hafen-Shuttle-Busse
In einigen Häfen ist es aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben, dass Hafen-Shuttle- Busse eingesetzt werden, da dort das fußläufige Durchqueren des Hafengeländes vom Liegeplatz bis zum Hafenausgang verboten ist. Dies ist meist dann der Fall, wenn das Hafengelände sehr weitläufig ist. Die Hafen-Shuttle-Busse werden durch die jeweilige Hafenbehörde/den jeweiligen Hafenbetreiber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese Shuttle-Busse sind nicht immer für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf die Auswahl der Busse haben wir leider keinen Einfluss.
In welchem Hafen ein Hafen Shuttle-Bus angeboten wird, können Sie dem Tagesprogramm an Bord entnehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen vor der Reise keine Auskunft über die eingesetzten Hafen-Shuttle-Busse geben können. In vielen Häfen (z.B. vor allem in Dubai, in Nordeuropa usw.) können uns von den Hafenbehörden keine Niederflurbusse zur Verfügung gestellt werden. Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und weder das Ein- noch das Aussteigen selbstständig beherrschen, können diesen Service leider nicht in Anspruch nehmen. Ist ein individuelles Durchqueren des Hafengeländes von der jeweiligen Hafenbehörde nicht gestattet, ist ein Landgang in diesen Häfen für Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht möglich.